Spenden & Stiften

Mit einer Spende können Sie ganz unmittelbar sinnvolle Artenschutzprojekte unterstützen. Bei einer Zustiftung in den Kapitalstock der Stiftung entscheiden Sie sich hingegen für ein langfristiges Engagement, denn Ihr Geld bleibt dann auf Dauer im Stiftungskapital erhalten. Gerne Sind wir für Sie da, wenn Sie Fragen zu diesem oder einem anderen Thema haben.

Spenden

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Artenschutzprojekte des Zoo Berlin.
 

Bankverbindung für Ihre Spende

Stiftung Zoologischer Garten Berlin
Berliner Volksbank e.G.
IBAN: DE12 1009 0000 8848 1980 06
BIC: BEVODEBBXXX

Mehr zu unseren aktuellen Förderprojekten erfahren Sie hier.
 

Ihr Steuervorteil bei einer Spende

Sie können Ihre Spenden an die Stiftung Zoologischer Garten Berlin steuerlich geltend machen, und zwar bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte. Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbestätigung. Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Stiften

Mit einer Zustiftung in den Kapitalstock der Stiftung Zoologischer Garten Berlin entscheiden Sie sich für eine langfristige Form der Hilfe, denn Ihr Vermögen bleibt auf Dauer erhalten: Mit Ihrer Zustiftung erhöhen Sie den Kapitalstock der Stiftung und stärken so ihre Leistungsfähigkeit. Nur die Erträge aus diesem Vermögen werden verwendet, um den Stiftungszweck zu erfüllen. Übrigens können Zustiftungen – ähnlich wie Treuhandstiftungen – auf Wunsch mit dem Namen des Stifters verbunden bleiben und z. B. in Veröffentlichungen genannt werden.

Ihr Steuervorteil bei einer Zustiftung

Sie können Ihre Zustiftung in den Grundstock der Stiftung Zoologischer Garten Berlin als Sonderausgabenabzug steuerlich geltend machen, und zwar über den sonst bestehenden Spendenhöchstbetrag (20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte) hinaus bis zu einem Höchstbetrag von 1 Million Euro. Der steuerliche Abzug der Zuwendung kann nach den individuellen Vorstellungen des Zustifters bei seiner persönlichen Einkommenssteuererklärung über insgesamt 10 Jahre steuerlich verteilt werden. Der Höchstbetrag kann innerhalb des Zehnjahreszeitraums ein Mal genutzt werden.

Allen, die die Stiftung Zoologischer Garten Berlin unterstützen, danken wir für ihr Engagement!