Leben schenken – Auch über Ihr eigenes Leben hinaus

Hinterlassen Sie Spuren für die Ewigkeit – 
mit Ihrem Nachlass.
  • Sie helfen dabei, Zoo, Aquarium und Tierpark als wertvolle Orte der Erinnerungen in Berlin zu erhalten.
  • Sie schenken unseren Tieren in Zoo, Aquarium und Tierpark eine naturnahe Umgebung. 
  • Sie tragen dazu bei, dass bedrohte Tierarten, die bei uns einen Zufluchtsort finden, für nachfolgende Generationen erhalten bleiben.
  • Egal ob Zoo, Aquarium oder Tierpark, Sie entscheiden, welcher Einrichtung Sie etwas hinterlassen möchten. 
  • Ihr Nachlass ist bei uns gut aufgehoben – wir kümmern uns um die Abwicklung – vom Hausverkauf bis zur Grabpflege. 

 

Kontakt aufnehmen – mehr erfahren

 

Ihre Testamentsspende ist natürlich steuerfrei. 

Der Zoo, das Aquarium und der Tierpark Berlin sind seit Jahrzehnten Orte der Freude, die uns alle zusammenbringen. Unsere gemeinnützigen Einrichtungen sind fest in Berlin verwurzelt und aus der Hauptstadt nicht mehr wegzudenken. Unzählige Menschen erinnern sich gern an gemeinsame Tage im Zoo. Vielleicht geht es Ihnen auch so? Wenn Sie den Wunsch haben, unsere Einrichtungen auch über Ihr eigenes Leben hinaus zu unterstützen, können Sie uns mit Ihrem Testament bedenken.
Neben der Wahrung von Tradition sehen wir uns auch als Arche für bedrohte Tierarten. Wir setzen uns dafür ein, die unglaubliche Vielfalt der Erde zu bewahren und für nachfolgende Generationen zu erhalten. Unsere Tiere sind dabei Botschafter für ihre wildlebenden Verwandten.

Das Wohlergehen der Tiere steht für uns an erster Stelle. Sie sind uns anvertraut, ein jedes liegt uns am Herzen. Wir möchten, dass sie ihr Leben an Orten verbringen, die ihren natür­lichen Lebensräumen so nah wie möglich kommen. Dies können wir nur verwirklichen, wenn uns viele Menschen helfen. Mit Herz und – wenn gewünscht – auch mit einer Erbschaft. Als gemeinnützige Institutionen können wir Ihre Spenden steuerfrei entgegennehmen.

 

Wenn Sie über Ihr eigenes Leben hinaus Gutes tun und eine in Berlin verwurzelte gemeinnützige Organisation unterstützen möchten, können Sie uns in Ihrem Testament bedenken. 

Spuren hinterlassen – Der Zoo Berlin als Erbe

Informationsveranstaltung zu Erbschaften und Nachlässen mit Verwaltungsleiter Christian Waibel

 

  • Samstag, 18. Oktober 2025
  • Uhrzeit: 16:00 bis 17:00 Uhr
  • Ort: Zoo Berlin, Restaurant Zoo Talia, Lichtensteinsalon

 

Wenn Sie sich für die Möglichkeit interessieren, die Zoologischen Gärten Berlin auch über das eigene Leben hinaus zu unterstützen, können Sie Ihre Fragen zum Thema Testament und Nachlassgestaltung persönlich an Verwaltungsleiter Christiane Waibel stellen. 

Da wir begrenzte Kapazitäten haben, bitten wir um eine vorherige Anmeldung an k.naumann@zoo-berlin.de oder telefonisch unter 030-25401-215.

„Der Entschluss, den Zoo mit in mein Testament aufzunehmen, 
hat mir viel Ruhe gegeben. Ich denke gern daran, dass ich nun auch nach meinem Tod den Tieren noch etwas Gutes tun werde.”
Anonym – Testamentsspenderin

Wir kümmern uns –
für Sie einfach, für uns selbstverständlich.

Sich mit dem eigenen Lebensende zu beschäftigen, ist nicht nur höchst persönlich, sondern mitunter auch sehr anstrengend. Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen und Wünschen. Dabei können Sie sich auf unsere jahrzehntelange Erfahrung mit der Abwicklung von Nachlässen verlassen.

Sie können uns durch Ihr Testament gewisse Pflichten auferlegen. Wenn wir als Erbe eingesetzt werden, kümmern wir uns um die Abwicklung des Nachlasses. Gerne sind wir später auch für die Pflege Ihres Grabes zuständig. Unabhängig davon, was Ihr Anliegen ist oder welche Wünsche Sie auf dem Herzen haben, wir werden für Sie da sein und uns darum kümmern – versprochen.

 

Spuren hinterlassen – das Wichtigste auf einen Blick

Es bewegt uns sehr, dass Sie ein Vermächtnis an die Zoologischen Gärten Berlin in Betracht ziehen. Ihre Unterstützung ist gelebtes Vertrauen, mit dem Sie Ihre Verbundenheit über Ihr Leben hinaus verdeutlichen und, wenn gewünscht, auch dauerhaft sichtbar machen können.

Den eigenen Nachlass zu regeln, ist eine sehr persönliche und 
auf den ersten Blick manchmal auch schwindelerregende Angelegenheit. Daher finden Sie in unserer Broschüre „MEIN VERMÄCHTNIS” viele wichtige Informationen zu diesem Thema, 
die wir Ihnen diesbezüglich zusammengestellt haben.

 

Kontaktieren Sie uns gerne dazu oder bestellen Sie die Broschüre über unseren unten angegebenen Kontakt.

Sie haben Fragen?
Hier finden Sie Antworten:

  • Ja, als gemeinnützige Institutionen ist die Stiftung Zoologischen Garten Berlin von der Erbschaftsteuer befreit. Somit kommt ihr Nachlass ‒ sei es Erbeinsetzung oder Vermächtnis ‒ Zoo, Aquarium oder Tierpark Berlin ohne Abzug den Tieren zugute.

  • Im Testament regeln Sie Ihren letzten Willen. Ohne eine solche letztwillendliche Verfügung gilt die gesetzliche Erbfolge und ggf. erbt der Staat. Wenn Sie Ihren Nachlass einer gemeinnützigen Organisation oder den Menschen zukommen lassen möchten, die nicht mit Ihnen verwandt sind, sollten Sie ein Testament erstellen. So kann Ihr letzter Wille auch so umgesetzt werden, wie Sie es sich wünschen.

    Die Pflichtteilsberechtigten können nicht übergangen werden. Pflichtteilsberechtigt sind Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partner, Kinder und bei vorverstorbenen Kindern die Enkelkinder. Die Eltern des oder der Erblassenden sind pflichtteilsberechtigt, wenn keine Kinder oder Enkelkinder vorhanden sind. Einen Pflichtteilsanspruch für Geschwister gibt es nicht.

Die Berechtigten haben, auch wenn sie nicht im Testament erwähnt werden, immer noch Anspruch auf den Wert des halben gesetzlichen Erbteils, der ihnen ohne Testament aufgrund der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde. Beim Pflichtteil handelt es sich immer um einen Geldbetrag.

  • Überlegen Sie, welche Personen Sie mit welchen Vermögenswerten bedenken möchten. Nach Ihrem Tod treten die Erbenden in Ihre Rechte und Pflichten ein. Wenn die Zoo-Stiftung Berlin als Erbin eingesetzt wird, wickeln wir Ihren Nachlass ab. Das beinhaltet auch die Organisation der Beerdigung, Grabpflege, die Auflösung Ihrer Wohnung oder die Erfüllung von Vermächtnissen.

    Wenn Sie Haustiere haben, sollten Sie planen, wer sich nach Ihrem Tod um sie kümmert. Denken Sie auch daran, Kosten für Tierpflege im Testament abzusichern.

    Bitte beachten Sie die gesetzlichen Formvorschriften von Testamenten, damit Ihr letzter Wille auch gültig ist.

  • In Deutschland werden zwei Formen von Testamenten anerkannt: das eigenhändige und das öffentliche.

    1. Das eigenhändige Testament
    Ein eigenhändiges Testament können Sie ohne großen Aufwand selbst verfassen. Deshalb ist es in Deutschland auch die gebräuchlichste Form. Wichtig ist, dass Sie Ihr eigenhändiges Testament von der ersten bis zur letzten Zeile mit der Hand schreiben, mit Datum und Ortsangabe versehen und mit Vor- und Nachnamen unterschreiben. Das Dokument sollten Sie möglichst in amtliche Verwahrung beim Amtsgericht geben. Sie können Ihr eigenhändiges Testament jederzeit ändern oder widerrufen.

    2. Das öffentliche Testament
    Sie können Ihr Testament auch bei einem Notar beurkunden lassen, der es beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt. Gegebenenfalls kann es ratsam sein, sich juristisch beraten zu lassen, damit die Erfüllung Ihres letzten Willens nicht an Formfehlern scheitert. Dies ist gebührenpflichtig. Das öffentliche Testament erspart den Erben dafür die Beantragung eines gebührenpflichtigen Erbscheins.

    Für beide Formen gilt: Eine Hinterlegung beim Amtsgericht hat den Vorteil, dass Ihr Testament mit Sicherheit gefunden wird und nicht von Unbefugten vernichtet werden kann.

  • Erbrecht ist komplex. Wenn Sie bestimmte Angehörige in Ihrem Testament nicht berücksichtigen wollen, prüfen Sie, ob diese dennoch pflichtteilsberechtigt wären. Falls ja, müssen Sie einen möglichen Pflichtteilsanspruch bei Ihrem Erbe einplanen. Wenn Sie einzelne Vermögenswerte wie Bankguthaben, Kunstgegenstände oder Immobilien einer bestimmten Person oder gemeinnützigen Organisation vermachen möchten, müssen Sie dies ebenfalls anordnen. Die Erbenden sind dann verpflichtet, die Vermögenswerte an die Vermächtnisnehmenden zu übertragen.

  • In der Regel fällt Erbschaftsteuer an. Die Zoo-Stiftung ist als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftsteuer befreit. Ihr Vermächtnis an Zoo, Aquarium oder Tierpark Berlin kommt ohne Abzug den Tieren zugute.

    Die Gebühren für die Hinterlegung eines Testaments beim Nachlassgericht sind vergleichsweise niedrig. Die Gebührensätze für notarielle Beurkundung unterliegen dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Kosten der Beurkundung richten sich nach der Vermögenshöhe.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

* Pflichtangaben

Sprechen Sie mich gern persönlich an.

Den eigenen Nachlass zu regeln, ist eine sehr 
persönliche Angelegenheit. Ich nehme mir Zeit für ein ausführliches Gespräch zu Ihren Fragen und Wünschen.

Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch.

Kontakt

Sie erreichen Christian Waibel und sein Team per E-Mail unter:

c.waibel@zoo-berlin.de ​​​​​​
Tel.: 030 25401 – 350

Gemeinsam schützen, was wir lieben. Spenden Sie jetzt für die Tiere!

Jetzt spenden